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Sonntag, 8. September 2024

5 Kriterien, die ein Schnellkühler erfüllen muss

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Investitionsentscheidungen für Küchengeräte werden heute nach den Kriterien Effizienz, Produktivität und Klimafreundlichkeit getroffen. Dies gilt insbesondere auch für die Schnellkühlung von Speisen. IRINOX hat 5 Kriterien zusammengestellt, die bei der Entscheidungsfindung helfen und die Produktivität in der Profiküche enorm steigern können.

  1. Beladungskapazität bestimmt die Produktivität
    Entscheidend für die effiziente Abkühlung von garheißen Speisen ist die maximale Beladungskapazität, die der Schnellkühler pro Zyklus in der normgerechten Zeit von maximal 90 Minuten abkühlen kann. Je größer die maximale Beladungsmenge, desto leistungsstärker ist das Gerät. Bei Geräten mit geringer Beladungsmenge ist die anteilige Beladung pro Einschub sehr schnell überschritten und der Schnellkühler geht förmlich in die Knie. Für die Konfiguration des Schnellkühlers sollten Sie also auf die maximale Beladungsmenge in kg achten und nicht nur auf die Anzahl der Einschübe.
  2. Rollierende Beschickung
    Bedenken Sie, dass die Abkühlzeiten der meisten Lebensmittel bis zu 5 x länger sind als die jeweilige Garzeit. Um einen Stau vor dem Schnellkühler zu vermeiden, bedarf es Geräte mit entsprechender Kapazität. Wichtig ist, dass Garchargen rollieren, d.h. bei bereits laufendem Kühlzyklus nachbeschickt werden können. Und das, ohne dass der Kühlzyklus unterbrochen wird oder die Speisen anfrieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Innenraumtemperatur beim Schnellkühlen im niedrigen Plusbereich gehalten wird.
  3. Kühlen ab garheiß
    Irinox Kühlzyklen starten sofort ab garheiß und sichern so nicht nur wichtige Nährstoffe sondern auch die Eigenfeuchtigkeit und damit die Frische der Speisen.
  4. Flexibler Einschubabstand
    Für einen raschen Wärmeentzug ist ein Abstand zwischen den Behältern von 15 mm nötig. Die Luft kann besser zirkulieren und die Abkühlzeiten sind kürzer. MultiRack lässt sich flexibel anpassen.
  5. Klimaschutz bringt bare Münze
    Für Schnellkühler mit dem Kältemittel R290 kann zurzeit eine Förderung beantragt werden.

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